Bevorratungsbeschluss zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sowie zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Beschluss:
Die Gebühren für die Wasserversorgung für den Ortsteil Dilpersried und die Gebühren für die Abwasserentsorgung der Gemeinde Lautrach werden zum 01.01.2024 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der endgültigen Kalkulation der Gebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer deutlichen Erhöhung gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren und Beiträge erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Die Fassung und Bekanntmachung dieses Beschlusses dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2024) abgeschlossen werden können, die Anpassung jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2024 erfolgen muss.
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Gebühren- und Beitragssätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in einem Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung für den Ortsteil Dilpersried (BGS/WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Lautrach (BGS/EWS) zu rechnen.
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