Antrag auf Abweichung der örtlichen Bauvorschrift für eine Einfriedung auf 2 m Höhe auf der Fl. Nr. 120/16, Gemarkung Lautrach (Fellhornstraße 10)
Beschluss:
Der Gemeinderat Lautrach hat Kenntnis vom Antrag auf Abweichung der örtlichen Bauvorschrift (§ 7 Abs. 3 des Bebauungsplans Lautrach Süd-Ost) für eine Einfriedung und genehmigt einen Sichtschutz aus Holz und Sträucher auf 2 m Höhe auf dem Grundstück Fl.-Nr. 120/16 der Gemarkung Lautrach (Fellhornstraße 10) und beschließt hierzu das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Genehmigungsbescheid zu fertigen.
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